Benutzungsordnung der Bibliothek


§ 1 Allgemeines
    1.    Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen.
    2.    Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.


§ 2 Benutzerausweise
    1.    Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Bibliotheksordnung (bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist.
    2.    Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden.
    3.    Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.


§ 3 Ausleihe und Benutzung
    1.    Leihfrist:
Die Leihfrist beträgt für Bücher 2 Wochen. Bei Überschreitung wird der Benutzer schriftlich oder über die Klassenleitung an die Rückgabe erinnert.
    2.    Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen werden, es sei denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu.
    3.    Verlängerung:
Die Leihfrist kann vor Ablauf  verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist dabei das entliehene Medium vorzuweisen.
    4.    Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
    5.    Für die Benutzung von Computern gelten besondere Bedingungen, die durch die Unterschrift des Benutzers im Benutzerbuch anerkannt werden.
    6.    Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.


§ 4 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
    1.    Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
    2.    Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
    3.    Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
    4.    Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.
    5.    Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung kann die Bibliothek vom Benutzer –unabhängig von einem Verschulden- nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder den Ersatz durch andere gleichwertige Medien verlangen.
    6.    Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.
    7.    Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien entstehen.

 

§ 5 Aufenthalt in der Bibliothek
    1.    Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.
    2.    Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen oder zu verzehren.
    3.    Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

 

§ 6 Ausschluss von der Benutzung
    1.    Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.
 
53902 Bad Münstereifel, den 03. März 2009


"Anerkennung der Benutzungsordnung" zum Download

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