Pausenordnung


1. Die Pausenordnung erfasst die Zeit vor, zwischen und nach den Unterrichtsstunden.

 

2. Nach dem Gong zu den „großen" Pausen verlassen die Schüler der Sek I das Gebäude auf dem kürzesten Weg. Besorgungen am Kiosk sind auf dem Weg nach draußen und nach geordnetem Anstellen möglich.

 

3. Schüler der Sek II können sich im Gebäude im Mensabereich, im Atrium oder in und vor dem PZ-Anhänger und an den Steinbänken aufhalten, wobei die erste vor dem Lehrerzimmer für Lehrer-Schülergespräche freizuhalten ist. In den Mittagspausen an Langtagen dürfen scih alle SuS im Parterrebereich der Schule aufhalten. SuS der Sek I, die eine Mahlzeit einnehmen, gehen dazu in die Mensa.

 

4. Die Schüler der Sek I dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen. Der Pausenbereich endet im Norden auf der Höhe des Sportplatzes (Schotterbereich). Um Unfälle an der Erft und Verschmutzungen des Schulgebäudes zu vermeiden, darf der Grünstreifen entlang der Erft und hinter der Kapelle nicht betreten werden: Der Grünstreifen ist kein Aufenthaltsbereich. Die Rasenflächen sind ebenfalls keine Pausenbereiche. Für den Sommer gilt eine Sonderregelung.

 

5. Es stehen während der Pausen ausschließlich die Toiletten im Erdgeschoss zur Verfugung. Für alle Schülerinnen der Sek I erfolgt der Zugang zur Toilette über den Schulhof, die Schüler der Sek I nehmen den selben Eingang und gehen durch das Pädagogische Zentrum zur Jungentoilette.

 

6. Die Schüler der Sek I dürfen das Gebäude erst nach dem ersten Gong wieder betreten.

 

7. Ballspiele sind in den ausgewiesenen Außenbereichen (vor der Turnhalle) und mit kleinen Bällen erlaubt. Spieler nehmen Rücksicht auf ihre Mitschüler. Fußbälle sind z.B. flach zu halten. Bälle, die auf das Sporthallendach gelangen, können aus Sicherheitsgründen nicht zurückgeholt werden.

 

8. Im Gebäude darf nicht gelaufen oder mit Bällen gespielt werden.

 

9. Der Kicker wird in den Pausen nicht benutzt.

 

10. Zur Vermeidung von Unfällen darf die Umrandung (Mauer) des Paradieses nicht betreten werden.

 

11. Um eine ruhige Gesprächsatmosphäre zu ermöglichen, ist die erste Steinbank für Gespräche zwischen Schülern und Lehrern freizuhalten. An den anderen Steinbänken dürfen sich SuS der Sek II aufhalten.

 

12. Nach allen Pausen (mit dem Gong zum Beginn der Unterrichtsstunde) halten die Schüler sich in ihren Klassen auf und verhalten sich so ruhig, dass andere Klassen nicht gestört werden. Die Türen bleiben geöffnet.

 

13. Die Regenpause / Schneepause wird durch einen zweiten Gong und ein Schild im Eingangsbereich angezeigt. Die Schüler können sich während der Regenpause zusätzlich im Pädagogischen Zentrum und im Hausaufgabenraum aufhalten.

 

14. An Montagen mit Morgenandacht dürfen die SuS der Sek I ihre Taschen in die Klassen bringen. Dananch gehen sie unverzüglich in das PZ, spätestens mit dem 1. Gong versammeln sich alle SuS im PZ und treffen sich dort mit ihren Kurslehrern. Die SuS der Oberstufe treffen sich mit ihren Lehrern im hinteren Bereich des PZ. Der Eingangsbereich des Pädagogischen Zentrums ist frei zu halten.

 

15. In der Mittagspause an den Langtagen können sich alle SuS auf dem Schulhof oder im Gebäude im Parterrebereich aufhalten. Der Neubau bleibt geschlossen. Alle SuS, die eine Mahlzeit einnehmen, gehen dazu in die Mensa. Die Mensa ist der Einnahme der Mittagsmahlzeit vorbehalten.

 

16. SuS, deren Klassen an einem vorgezogenen Mittagessen teilnehmen, selbst jedoch nicht in der Mensa essen möchten, können den unteren Schulhof (vor der Sporthalle) benutzen. Lärm ist zu vermeiden.

 

17. Die Bibliothek darf während der Öffnungszeiten besucht werden. Sie ist jedoch kein Aufenthaltsraum. Näheres regelt die Bibliotheksordnung.
 
 
Bad Münstereifel, 01.08.2012


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